C95 & D95 Berufskraftfahrerweiterbildung in Österreich

Pflichten, Vorteile und Zielgruppe – einfach erklärt

Allgemeines

Die C95- und D95-Berufskraftfahrerweiterbildung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich an alle Fahrer, die gewerblich Lkw oder Busse lenken. Die Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie, die ein einheitliches Ausbildungsniveau für Berufskraftfahrer in ganz Europa sicherstellen soll.
Ziel der Weiterbildung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Unfälle zu vermeiden und Berufskraftfahrer dabei zu unterstützen, ihr Wissen regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Gleichzeitig profitieren Fahrer und Unternehmen von mehr Sicherheit, Effizienz und Rechtssicherheit im Berufsalltag.

Warum ist die C95- bzw. D95-Weiterbildung verpflichtend?

Berufskraftfahrer tragen täglich eine große Verantwortung – für sich selbst, für andere Verkehrsteilnehmer sowie für Ladung und Fahrgäste. Gesetze, Fahrzeuge und Verkehrsbedingungen ändern sich laufend.

Die regelmäßige Weiterbildung stellt sicher, dass Fahrer:

 

  • aktuelle gesetzliche Vorschriften kennen
  • sicher, wirtschaftlich und umweltbewusst fahren
  • Risiken frühzeitig erkennen und richtig reagieren
  • professionell und kundenorientiert auftreten

Die Weiterbildung ist daher nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein klarer Vorteil im Berufsalltag.

Für wen ist die Weiterbildung verpflichtend?

Die Weiterbildung ist verpflichtend für alle Fahrer, die gewerblich Personen oder Güter transportieren:

 

C95: Lkw-Fahrer der Klassen C1, C1E, C, CE
D95: Busfahrer der Klassen D1, D1E, D, DE

Umfang, Gültigkeit und Nachweis

35 Stunden Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren
5 Module à 7 Stunden.
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises. Dieser gilt nach Eintrag im Führerschein wiederum 5 Jahre

Gibt es Ausnahmen?

Ja, von der Weiterbildungspflicht ausgenommen sind unter anderem:

 

KFZ mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 45km/h;
Nicht-gewerbliche Fahrten;

Wenn die Hauptaufgabe des Lenkers nicht der Transport ist (Handwerker);

Fahrzeuge von Militär, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Rettung und Polizei;
Bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrten;
Fahrten zu Reparatur-, Prüf- oder Überstellungszwecken;

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